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Digitales Zeug

Von Todesanzeigen

Ohne Worte…

Bild via http://www.florenz.co.uk/v2/blog/und-ab-geht-die-post/

2 Antworten auf „Von Todesanzeigen“

Eine der Grundregeln für Jura-Studenten lautet: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Was steht in Absatz 1 des Artikels 5 GG?

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

D.h., Zensur im Sinne des GG bezieht sich auf Meinungsäußerungsfreiheit, Informationsfreiheit, Rundfunk- und und Pressefreiheit. Welche dieser Freiheiten wird durch die Bekämpfung von Kinderpornographie beschränkt?
Denkbar wäre lediglich eine formaljuristische Unzulässigkeit (Zuständigkeit des Bundes?) oder ein Verstoß gegen Art. 20 Abs.2 GG (Aushebelung der Gewaltenteilung), also gegen ein Verfassungsprinzip.

Dieser allgemeine Aufschrei (der bei Juristen deutlich differenzierter ausfällt) erscheint mir doch etwas befremdlich. Fürchten die Schreier tatsächlich um die Freiheit, ihre klugen, wahrheitsliebenden, menschlichen, wohldurchdachten und wichtigen Meinungen im Internet äußern zu dürfen? Manche vielleicht.

Aber warum der laute Aufschrei?

Das Internet wuchert uns Sinne uns Verstand zu, wenn ihm keine klaren Grenzen gesetzt werden – eine irgendwie geartete „Zensur“ muss und wird m.E. kommen, und dann ist es eben keine Zensur im verfassungsmäßigen Sinne, sondern ein Ausfluß rechtsstaatlicher Verantwortung.

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